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   VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411   

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VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411 (https://dejure.org/2011,67945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411 (https://dejure.org/2011,67945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 3 ZB 07.3411 (https://dejure.org/2011,67945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verjährung eines Anspruchs auf Stellenzulage; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; sog. "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn (hier: verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Verjährung eines Anspruchs auf Stellenzulage; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; sog. "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn (hier: verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Zwar kann sich dann, wenn "üblicherweise" eine entsprechende Belehrung erfolgt, aus der Fürsorgepflicht eine Hinweispflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwGE 104, 55/58).

    Der Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist darüber hinaus durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1977, BVerwGE 52, 70/78; BVerwG vom 30.1.1997, BVerwGE 104, 55/57; BVerwG vom 29.10.1992, ZBR 1993, 182/183).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1982, Az. 2 C 32.81, BVerwGE 66, 256/259) genügt für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht jede Falschberechnung.

    Erforderlich, um eine unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn anzunehmen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 66, 256/260), dass die Behörde entweder durch ihr Verhalten dazu beiträgt, dass dem Beamten über Jahre hinweg sein Anspruch auf höhere Bezüge (hier: die Stellenzulage) unbekannt bleibt oder dass sie ihn hindert, den Anspruch geltend zu machen.

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Schließlich weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts auch nicht vom dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1966, Az. VI C 112.63 (BVerwGE 23, 166) ab.

    Unter diesen Umständen erachtete das Bundesverwaltungsgericht das pflichtwidrige Verhalten der Beklagten als dafür ursächlich, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche der Klägerin abgelaufen war und verwehrte deshalb der Beklagten die Verjährungseinrede im Hinblick auf Treu und Glauben (BVerwG vom 26.1.1966, VI C 112.63, RdNr. 26 zitiert nach ).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Der Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist darüber hinaus durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1977, BVerwGE 52, 70/78; BVerwG vom 30.1.1997, BVerwGE 104, 55/57; BVerwG vom 29.10.1992, ZBR 1993, 182/183).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Der Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist darüber hinaus durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1977, BVerwGE 52, 70/78; BVerwG vom 30.1.1997, BVerwGE 104, 55/57; BVerwG vom 29.10.1992, ZBR 1993, 182/183).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Grundsätzlich ist die Einrede der Verjährung seitens des Dienstherrn im Hinblick auf beamtenrechtliche Dienstbezüge zulässig (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. BVerwG vom 30.6.1992 Az. 2 B 23/92, RdNr. 12 zitiert nach ).
  • VGH Bayern, 14.09.1992 - 3 B 91.1535
    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411
    Auch der Senat hat im Übrigen ein "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn verneint, wenn das Fehlverhalten allein darin bestand, dass eine Zulage an den Beamten nicht ausbezahlt wurde, weil der zuständigen Behörde die Außendiensttätigkeit des Beamten als Voraussetzung für die Gewährung der Zulage nicht bekannt war oder weil die Festsetzung und Auszahlung der Zulage versehentlich nicht erfolgte (vgl. Beschluss d. BayVGH vom 14.9.1992, 3 B 91.1535).
  • VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung von Amts wegen

    Nach allgemeinen Grundsätzen besteht im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 BeamtStG, Art. 86 BayBG) keine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 3 ZB 13.804

    Berufung auf Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung Kinderanteil ist keine

    Die Geltendmachung kann unter besonderen Umständen des Einzelfalls allerdings als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässig sein (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 32/81 - BVerwGE 66, 256; BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris).

    Es besteht auch keine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1982 (2 C 32/81) und zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 2011 (3 ZB 07.3411).

  • VG München, 21.12.2021 - M 5 K 21.5077

    Rückwirkende Zahlung der Polizeizulage

    Unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht ist dem Dienstherrn eine Berufung auf Verjährung verwehrt, wenn dies eine unbillige Härte für den Beamten bedeuten und er dadurch in eine ernste finanzielle Notlage geraten würde (BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 3).

    Ferner kann die Erhebung der Einrede rechtmissbräuchlich sein, wenn dem Dienstherrn ein qualifiziertes Fehlverhalten zur Last fällt (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 32/81 - BVerwGE 66, 256, juris Rn. 16 m. w. N.; BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 3; vgl. auch Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht, Stand: Juli 2021, § 3 BBesG Rn. 61).

    Besondere Umstände, die gleichwohl eine Belehrungspflicht hätten auslösen können - z. B. dass eine Belehrung üblicherweise erfolgt (BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 4; BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - BVerwGE 104, 55, juris Rn. 16) oder der Beamte sich für den Dienstherrn erkennbar in Irrtum befindet (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 105.74 - BVerwGE 52, 70, juris Rn. 30 ff.) - sind hier nicht ersichtlich.

  • VG München, 27.05.2014 - M 5 K 13.763

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils und hälftigen Ehegattenanteils im

    Daraus ergibt sich als regelmäßige Voraussetzung für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung, dass die Behörde entweder durch ihr Verhalten dazu beiträgt, dass dem Beamten über Jahre hinweg sein Anspruch auf höhere Bezüge (hier: in Form des Familienzuschlags) unbekannt bleibt oder dass sie ihn hindert, den Anspruch geltend zu machen (BayVGH, U.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris).

    Es konnte daher erwartet werden, dass der Kläger sich jedenfalls um Angelegenheiten, die in seinem ureigensten Interesse liegen, selbst bemüht und den Hinweis zum Anlass nimmt, die folgenden Mitteilungen dahingehend zu untersuchen (vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris m.w.N.).

  • VG München, 26.02.2013 - M 5 K 11.5749

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils im Familienzuschlag; Erlöschen; Berufen

    Daraus ergibt sich als regelmäßige Voraussetzung für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung, dass die Behörde entweder durch ihr Verhalten dazu beiträgt, dass dem Beamten über Jahre hinweg sein Anspruch auf höhere Bezüge (hier: in Form des Familienzuschlags) unbekannt bleibt oder dass sie ihn hindert, den Anspruch geltend zu machen (BayVGH, U.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris).

    Es konnte daher erwartet werden, dass der Kläger sich jedenfalls um Angelegenheiten, die in seinem ureigensten Interesse liegen, selbst bemüht (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2011 a.a.O. m.w.N.).

  • VG München, 20.02.2018 - M 5 K 17.3172

    Beginn der Verjährung bei Besoldungsansprüchen

    Ein Ausschluss nach Treu und Glauben kommt nur unter besonderen Umständen in Betracht, wenn etwa die Einrede der Verjährung für den Beamten eine unbillige Härte bedeuten und der Beamte dadurch in eine ernste finanzielle Notlage geraten würde oder wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt (BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 3; Kathke in: Schwegmann/ Summer, a.a.O., § 3 BayBesG Rn. 55).

    Nur zu eigenem Tun kann sich der Dienstherr im Allgemeinen durch Erhebung der Verjährungseinrede in einen gegen Treu und Glauben verstoßenden Widerspruch setzen (BVerwG, U.v. 25.11.1982, a.a.O., Rn. 16; BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 3).

  • VG Würzburg, 05.04.2016 - W 1 K 15.222

    Erwerb eines Erbbaurechtsgrundstücks - Verletzung beamtenrechtlicher

    Im Übrigen trifft den Dienstherrn selbst in dienstlichen Angelegenheiten keine Verpflichtung zu umfassender rechtlicher Beratung (st. Rspr., z. B. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris; BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, BeamtStG § 45 Rn. 180 f.).

    Auch ein qualifiziertes Fehlverhalten der Beklagten, welches eine besondere Fürsorgepflicht auslösen könnte, ist nicht erkennbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 3 ZB 15.2469

    Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstherrn wegen Versorgungsabschlags bei

    Abgesehen davon, dass sich aus der Fürsorgepflicht weder eine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften ergibt, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind (BayVGH, B.v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.N., BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris Rn. 16; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, § 45 BeamtStG Rn. 180 f. m.w.N.), noch eine weitergehende Beratungspflicht aus den allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BeamtR; Az. 21 - P 1003/1-023-19952/09; FMBl. 2009, 190) zu entnehmen ist, übersieht der Kläger vorliegend, dass die zukünftige Änderung der rechtlichen Verhältnisse auf die von ihm bereits beantragte, bewilligte und begonnene Altersteilzeit keine Auswirkungen haben kann.
  • VG München, 09.09.2020 - M 12 K 19.4789

    Voraussetzungen des abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandes bei Lehrkräften

    Aus der Fürsorgepflicht folgt keine allgemeine Belehrungspflicht über den Inhalt der Vorschriften, die für die Rechte eines Beamten bedeutsam sind, zumal nicht im - auch hier einschlägigen - Bereich des ureigensten Interesses des Beamten (vgl. BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris, BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 3 ZB 07.3411 - juris Rn. 5 m.w.Nachw; VG Bayreuth, U. v. 28.4.2015 - B 5 K 13.452 - juris Rn. 20; Weiss/Nieder...Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, § 45 BeamtStG Rn. 180 f. m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 13.535

    Festbetrag; Beihilfe; Sortis

    Abweichend von diesem Grundsatz können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, so z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten oder Versorgungsempfängers um Auskunft, bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie einer bestehenden allgemeinen Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren (so schon: BVerwG, U.v. 14. Januar 1980, Az. 6 C 34/78; BayVGH, B.v. 13. Januar 2011, Az. 3 ZB 07.3411; Weiß/ Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rn. 180 und 181 zu § 45 BeamtStG mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.242

    Zulage, höherwertiges Amt, Verjährung, Schadensersatz, Fürsorgepflicht,

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 B 15.1449

    Dienstbezüge, Nachzahlung, Besoldung, Pfarrer, Pfarrerdienstverhältnis,

  • VG Würzburg, 28.07.2015 - W 1 K 13.385

    Kein Anspruch auf Neufestsetzung von beamtlichen Versorgungsbezügen ohne

  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.797

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs

  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.00797

    Verfall angesparten Erholungsurlaubs

  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.651

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs; Belehrungspflicht bei

  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.581

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs: Hier: Wechsel von Vollzeit

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